Förderungen für Photovoltaik-Anlagen in Österreich

Leitfaden zu Förderungen für Photovoltaikanlagen und Solarspeicher in Österreich

Einleitung

Die Förderung von erneuerbaren Energien ist in Österreich ein zentrales Anliegen. Insbesondere die Förderung von Photovoltaikanlagen und Solarspeichern steht im Fokus der politischen Agenda. Dieser Leitfaden soll einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten bieten, die für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage und eines Solarspeichers in Österreich zur Verfügung stehen.

Bundesweite Förderung durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

  • Investitionszuschuss: Diese Form der Förderung ist besonders attraktiv, wenn du eine Photovoltaikanlage mit einem hohen Grad an Eigenverbrauch planst. Der Investitionszuschuss kann auch für die Anschaffung eines Solarspeichers genutzt werden. Ein Solarspeicher ermöglicht es, den durch die Photovoltaikanlage erzeugten Strom zu speichern und bei Bedarf zu nutzen.
  • Marktprämie: Diese Förderung dient als finanzielles Sicherheitsnetz. Sie deckt die Differenz zwischen den Erzeugungskosten deiner Photovoltaikanlage und dem durchschnittlichen Marktpreis ab. Wenn du also planst, überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen, ist die Marktprämie in Kombination mit einem Solarspeicher eine ausgezeichnete Wahl.

Landesförderungen: Spezifische Angebote der Bundesländer

Jedes Bundesland in Österreich bietet eigene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen und Solarspeicher an. Diese Förderungen sind oft sehr attraktiv und können in vielen Fällen mit den Bundesförderungen kombiniert werden. Zum Beispiel bietet das Bundesland Wien eine spezielle Förderung für Photovoltaikanlagen bis zu einer Größe von 100 kWp. Diese Förderung kann auch für den Erwerb eines Solarspeichers genutzt werden, was die Effizienz der Photovoltaikanlage erheblich steigert.

Gemeindeförderungen: Lokale Unterstützung für Photovoltaikanlagen und Solarspeicher

Einige Gemeinden in Österreich bieten zusätzliche Förderungen für Photovoltaikanlagen und Solarspeicher an. Diese lokalen Förderungen können oft mit den Bundes- und Landesförderungen kombiniert werden, wodurch die Anschaffung einer Photovoltaikanlage und eines Solarspeichers noch attraktiver wird.

Wichtige Überlegungen und Schritte zur Beantragung einer Förderung

  1. Recherche und Vergleich: Der erste Schritt zur Beantragung einer Förderung ist eine gründliche Recherche der verschiedenen Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Solarspeicher.
  2. Antragstellung: Sobald du die passende Förderung gefunden hast, musst du die entsprechenden Antragsformulare ausfüllen. Achte darauf, alle erforderlichen Dokumente und Nachweise für die Förderung deiner Photovoltaikanlage und deines Solarspeichers beizufügen.
  3. Bewilligung und Auszahlung: Nach erfolgreicher Prüfung deines Antrags wird die Förderung bewilligt und die entsprechenden Mittel für deine Photovoltaikanlage und deinen Solarspeicher werden ausgezahlt.

Zusammengefasst enthält das Budgetbegleitgesetz 2024 für Österreich wichtige steuerliche Erleichterungen für Photovoltaikanlagen:

  1. Nullsteuersatz ab 2024: Ab 1. Jänner 2024 wird ein Nullsteuersatz für Lieferungen, Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen eingeführt, gültig bis zum 31. Dezember 2025. Dies gilt für Anlagen mit einer Engpassleistung bis zu 35 kW, die auf oder in der Nähe bestimmter Gebäude betrieben werden.

  2. Begrenzte Anwendbarkeit: Der Nullsteuersatz gilt nicht für Anlagen, für die bis Ende 2023 ein Investitionszuschuss beantragt wurde. Er ist auch nicht auf Anlagen über 35 kW Leistung anwendbar.

  3. Gilt für Neu- und Bestehende Anlagen: Der Steuervorteil gilt für neu installierte Anlagen sowie für Erweiterungen bestehender Anlagen, solange die Gesamtleistung 35 kW nicht übersteigt.

  4. Begünstigte Umsätze und Leistungen: Verkauf, Kauf und Installation von Photovoltaikmodulen sind begünstigt. Nebenleistungen, die direkt mit der Lieferung verbunden sind, fallen ebenfalls unter den Nullsteuersatz. Garantie- und Wartungsverträge sowie reine Reparaturdienstleistungen unterliegen dem regulären Steuersatz.

  5. Besondere Bedingungen für Leasing und Mietkauf: Bei Leasing- oder Mietkaufverträgen hängt die Anwendung des Nullsteuersatzes von der konkreten Vertragsgestaltung ab.

  6. Dokumentationspflichten: Unternehmen müssen die Einhaltung der Voraussetzungen für den Nullsteuersatz nachweisen.

  7. Verschiedene Gebäudetypen begünstigt: Die Regelung umfasst Wohngebäude, Gebäude öffentlicher Körperschaften und von gemeinnützigen Organisationen genutzte Gebäude.

Dieses Gesetz stellt eine bedeutende steuerliche Erleichterung für die Nutzung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen in Österreich dar.

Welche Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher durch die OeMAG in Österreich gab es bis 31.12.2023?

Die OeMAG, als zentrale Institution für die Förderung erneuerbarer Energien in Österreich, bietet eine breite Palette an Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher. Die Förderung ist in verschiedene Kategorien unterteilt, die sich nach der Leistung der Photovoltaikanlage in kWp richten. Diese Kategorien sind speziell darauf ausgerichtet, sowohl kleine als auch große Projekte im Bereich der Photovoltaik und der Stromspeicherung zu fördern.

Förderkategorien und ihre Besonderheiten:

  • Kategorie A:
    Diese Förderkategorie ist ideal für kleinere Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 0,01 bis 10 kWp. Die Förderung erfolgt nach dem „first-come-first-served“-Prinzip, was eine schnelle und unkomplizierte Förderung ermöglicht.
  • Kategorie B:
    In dieser Förderkategorie werden Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 kWp bis 20 kWp gefördert. Auch hier gilt das „first-come-first-served“-Prinzip.
  • Kategorie C:
    Diese Förderkategorie ist für mittelgroße Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 20 kWp bis 100 kWp. Die Förderung wird nach dem Förderbedarf in Euro pro kWp und dem Zeitpunkt der Antragstellung vergeben.
  • Kategorie D:
    Die Förderung in dieser Kategorie richtet sich an große Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kWp bis 1.000 kWp. Auch hier wird die Förderung nach dem Förderbedarf in Euro pro kWp und dem Zeitpunkt der Antragstellung vergeben.

Fördermittel und Fördersätze:

Die Höhe der Förderung variiert je nach Kategorie. In Kategorie A beträgt die Förderung 285 Euro pro kWp, während in Kategorie D die Förderung auf maximal 140 Euro pro kWp begrenzt ist. Zusätzlich zur Förderung der Photovoltaikanlagen bietet die OeMAG auch eine spezielle Förderung für Stromspeicher an. Diese Förderung ist an den Antrag für die Photovoltaikanlage gebunden und beträgt maximal 200 Euro pro kWh für Speicher mit einer Nettokapazität von bis zu 50 kWh.

Antragstellung für die Förderung:

Die Antragstellung für die Förderung von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern erfolgt online. Der erste Schritt ist das Lösen eines „Tickets“, das die grundlegenden Daten für die Förderung enthält. Die vollständige Antragstellung für die Förderung ist nur während eines laufenden Förder-Calls möglich. Der nächste Förder-Call ist für den 09.10.2023 geplant.

Technische Hinweise zur Förderung:

Für die erfolgreiche Antragstellung der Förderung ist es wichtig, technische Hindernisse zu beachten. Virenschutzprogramme können die Ticketeingabe für die Förderung behindern, und automatisierte Eingabesysteme sind nicht zulässig.

Insgesamt bietet die OeMAG eine umfassende und vielfältige Förderlandschaft für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher in Österreich. Die Förderung ist so gestaltet, dass sie sowohl für private Haushalte als auch für gewerbliche Projekte attraktiv ist. Mit diesen Fördermöglichkeiten möchte die OeMAG den Ausbau erneuerbarer Energien in Österreich weiter vorantreiben.